Rahmenbedingungen für Veranstaltungen im KULT41
Ihr möchtet im KULT41 ein Konzert spielen oder anderweitig auftreten? Ihr habt vielleicht sogar schon einen Termin und eine feste Ansprechperson (Person in Verantwortung – PiV) bei uns? Dann findet ihr hier die wichtigen Infos zu den Rahmenbedingungen eurer Veranstaltung.
Eintrittspreis
Der Eintrittspreis wird in Absprache mit euch festgelegt. Um auch Menschen mit wenig Geld die Teilhabe an Kultur zu ermöglichen, ist unser üblicher Rahmen 0 bis 10 €, auch wenn mehrere Bands oder Künstler*innen an einem Abend auftreten. Wir sind gemeinnützig und unkommerziell, es geht uns primär um Kulturförderung und um die Freude an der Sache.
Von den Netto-Eintrittseinnahmen gehen 70 % an die auftretenden Künstler*innen und 30 % ans KULT41. Von diesen 30 % zahlen wir Strom, Heizung, GEMA, Klopapier usw.
Die Umsatzsteuer (Höhe je nach Veranstaltungsart, bitte mit eurer Ansprechperson besprechen), die auf die Eintrittseinnahmen anfällt, behalten wir ebenfalls und kümmern uns um die Weitergabe ans Finanzamt.
Der Getränkeverkauf wird komplett von uns übernommen.
Merch könnt ihr gern verkaufen, davon nehmen wir keinen Anteil.
GEMA
Kurz zusammengefasst:
Wenn ihr als Band in Deutschland live spielt, müsst ihr ein GEMA-Formular ausfüllen, auch wenn ihr nicht Teil der GEMA seid. Das Formular ist dafür da, dass die GEMA weiß, welche Musik ihr gespielt habt. Selbst wenn ihr nicht direkt von der GEMA bezahlt werdet, hilft das Formular, sicherzustellen, dass alle Musiker, deren Songs ihr spielt, fair entlohnt werden.
Es geht also darum, sicherzustellen, dass die Nutzung von Musik in Deutschland fair und rechtlich korrekt abläuft, und das betrifft alle, die Musik öffentlich spielen, egal ob sie Mitglieder der GEMA sind oder nicht.
Werden GEMA-pflichtige Stücke aufgeführt, informiert bitte im Vorfeld eure Ansprechperson (PiV).
Das KULT41 muss für jedes Live-Konzert einen GEMA-Bogen einreichen. Auch dann, wenn die darbietenden Künstler:innen nicht Mitglied in der GEMA sind oder aber keine GEMA-pflichtigen Stücke dargeboten werden.
Wir, als „Veranstalter“, sind quasi in der Beweispflicht gegenüber der GEMA. Deshalb muss ein GEMA-Bogen immer, bei jedem Konzert, ausgefüllt werden.
Die PiV wird dich vor einem Auftritt nach dem ausgefülltem Bogen fragen.
Ohne ausgefüllten GEMA-Bogen: Keine Gage.
Das ist wichtig, weil im Zweifel das KULT41 die GEMA-Gebühren allein tragen muss.
Beschallung
Vorhanden sind: Monitoranlage (4-Wege), inkl. 24-Spur-Mischpult u. Mikros, Endstufe & Gesangsboxen. Das reicht zur Beschallung für Gewöhnlich aus. Eine Lichtanlage ist ebenfalls vorhanden.
Bei Konzerten wird ein:e Techniker:in zum Abmischen vom KULT41 gestellt. Absprachen dazu mit KULT41 Person in Verantwortung (PiV) – vor allem wenn eigene Mischer:innen mitgebracht werden!
Lautstärke
Ab 22 Uhr muss verstärkte Live-Musik zu Ende sein.
Wir sitzen mitten in einem Wohngebiet.
Nach 22 Uhr sollte sich auch auf dem Hof niemand mehr aufhalten. Wohngebiet! Ordnungsamt!! Ihr kennt es vielleicht…
Anzahl Gäste
Im KULT41 dürfen sich maximal 199 Personen gleichzeitig aufhalten. Erstens ist es dann wirklich voll genug, und zweitens würden ab 200 Personen weitere gesetzliche Regelungen greifen, um die wir uns nicht kümmern wollen.
Ist die Veranstaltung bestuhlt oder teilweise bestuhlt, passen weniger Menschen ins KULT. Dies sollte konkret mit der betreuenden Person in Verantwortung (PiV) abgesprochen werden.
Werbung
Die Verteilung von Plakaten & Flyern wird grundsätzlich von den auftretenden Künstler:innen übernommen.
Ausnahmen (z. B. wenn die Künstler:innen von außerhalb kommen) sind möglich.
Das KULT41 unterstützt lediglich Werbemaßnahmen, z. B. durch Kontakt zur regionalen Presse, Mailverteiler, Homepage usw.
Die Finanzierung des Drucks von Flyern und Postern muss individuell abgesprochen werden (siehe unten: Poster/Flyer). Generell leisten wir eine Zuzahlung von max. 30€.
Zusätzliche, eigene Werbung der Künstler:innen bei der (Lokal)Presse ist nützlich.
Es besteht die Möglichkeit, Eintrittskarten zur Veranstaltung im Bonner Szenemagazin Schnüss zu verlosen. Dies und mehr… in Absprache mit der betreuenden PiV (Person in Verantwortung).
Vom KULT41 benötigt
Für die Presseverteiler und die Kult-Homepage wird eine Kurzinfo bis spätestens einen Kalendermonat vor der Veranstaltung benötigt: 3-4 Sätze über die geplante Veranstaltung und ein Bild.
Beispiel: Tretet ihr im März auf, brauchen wir Ende Januar alle Infos.
Diese Infos gehen dann von euch an die betreuende PiV (Person in Verantwortung), die:der die Infos rechtzeitig in unser Veranstaltungssystem einträgt. Beispiele finden sich im Programm.
ACHTUNG: Liegt diese Kurzinfo nicht rechtzeitig vor, findet die Veranstaltung nicht statt!
Poster/Flyer
Die Finanzierung muss im Vorfeld mit der betreuenden PiV (Person in Verantwortung) abgesprochen werden.
Benötigt wird mindestens fünf Wochen vor der Veranstaltung eine Druckvorlage.
Auf jedem Poster/Flyer soll ein KULT41-Logo deutlich erkennbar sein sowie die Adresse des Veranstaltungsraums und die Internetadresse. Günstigster Zeitpunkt zum Verteilen ist ab zwei Wochen vor der Veranstaltung.
Generell steuert das KULT41 für Poster/Flyer/sonstige Werbung bis zu 30€ bei.
Vertrag
Ob ein Vertrag möglich, sinnvoll oder nötig ist, wird mit der betreuenden PiV (Person in Verantwortung) geklärt. Für Gewöhnlich stellen wir vom KULT41 keine Verträge aus.